Vereinsbestimmungen

  1. Es ist Pflicht der Fischereiberechtigten, sich mit den Revier- und Streckengrenzen vertraut zu machen.

  2. Es ist verboten, gefangene Fische zu verkaufen oder sonst als Handels- oder Tauschobjekt zu verwenden.

  3. Es ist nicht gestattet, andere Personen mitfischen zu lassen.

  4. Jeder Fischer hat seinen Fang (Beute) für sich getrennt aufzubewahren und kontrollierenden Aufsichtsorganen des Vereines und der Exekutive unaufgefordert vorzuweisen.

  5. Der Lizenzinhaber verpflichtet sich bei der Überwachung des Fischwassers mitzuhelfen und dem Verein wahrgenommene Verletzungen der Bestimmungen mitzuteilen.

  6. Eine Übertretung der Vereinsbestimmungen berechtigt den Vorstand (Kontrolle) zum sofortigen Entzug der Lizenz. Eine Gebührenrückvergütung wird nicht geleistet.

  7. Die Verwendung von Schluckangeln ist in geschlossenen Gewässern und in den Häfen verboten.

  8. Das Netzfischen ist nur im Donaustrom und im Mühlbach bis zur Wienerstrasse erlaubt. Bei Bachabkehr im Mühlbach jedoch verboten. In stehenden und geschlossenen Gewässern sowie in sonstigen Nebengerinnen besteht Taubelverbot.

  9. Die Fischereigrenzen sind strengstens einzuhalten!

  10. Verunreinigung der Ufer und Gewässer wird mit dem Entzug der Lizenz geahndet.

  11. Das Fischen vom Boot ist nur im Donaustrom Rückstau gestattet.
    Dazu sind folgende Ergänzungen zu beachten:

    Oberhalb des Kraftwerkes:
    Bootfischen ist nur von der Reviergrenze in Teuch bis zur Bojengalerie vor dem Kraftwerk bis Donaumitte erlaubt.
    Im oberen Winterhafen ist Bootfischen verboten!

    Unterhalb des Kraftwerkes:
    Bootfischen ist nur im Revier Säusenstein bis Donaumitte erlaubt.

    Fangerlaubnis laut Fischereilizenz!

  12. Tages- und Wochenkarten werden nur für den Zeitraum von 1. Februar bis 31. Oktober vergeben.
    Das Fischen vom Boot ist für Tages- und Wochenkarteninhaber nicht erlaubt, Nachtfischen ist verboten! Erlaubte Angelgeräte: 1

  13. Fahrverbote sind zu beachten!

  14. Unbeaufsichtigtes Auslegen von Fangvorrichtungen, die mit Angeln versehen sind, ist verboten und wird mit Lizenzenzug geahndet.

  15. Die Fischerei am Vereinsteich Kendl ist nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (nach amtlichem Sonnenkalender - Aushang bei der Fischerhütte) gestattet (Nachtfischverbot).