- Es ist Pflicht der Fischereiberechtigten, sich mit den Revier- und Streckengrenzen vertraut zu machen.
- Es ist verboten, gefangene Fische zu verkaufen oder sonst als Handels- oder Tauschobjekt zu verwenden.
- Es ist nicht gestattet, andere Personen mitfischen zu lassen.
- Jeder Fischer hat seinen Fang (Beute) für sich getrennt aufzubewahren und kontrollierenden Aufsichtsorganen des Vereines und der Exekutive unaufgefordert vorzuweisen.
- Der Lizenzinhaber verpflichtet sich bei der Überwachung des Fischwassers mitzuhelfen und dem Verein wahrgenommene Verletzungen der Bestimmungen mitzuteilen.
- Eine Übertretung der Vereinsbestimmungen berechtigt den Vorstand (Kontrolle) zum sofortigen Entzug der Lizenz. Eine Gebührenrückvergütung wird nicht geleistet.
- Die Verwendung von Schluckangeln ist in geschlossenen Gewässern und in den Häfen verboten.
- Das Netzfischen ist nur im Donaustrom und im Mühlbach bis zur Wienerstrasse erlaubt. Bei Bachabkehr im Mühlbach jedoch verboten. In stehenden und geschlossenen Gewässern sowie in sonstigen Nebengerinnen besteht Taubelverbot.
- Die Fischereigrenzen sind strengstens einzuhalten!
- Verunreinigung der Ufer und Gewässer wird mit dem Entzug der Lizenz geahndet.
- Das Fischen vom Boot ist nur im Donaustrom Rückstau gestattet.
Dazu sind folgende Ergänzungen zu beachten:
Oberhalb des Kraftwerkes:
Bootfischen ist nur von der Reviergrenze in Teuch bis zur Bojengalerie vor dem Kraftwerk bis Donaumitte erlaubt.
Im oberen Winterhafen ist Bootfischen verboten!
Unterhalb des Kraftwerkes:
Bootfischen ist nur im Revier Säusenstein bis Donaumitte erlaubt.
Fangerlaubnis laut Fischereilizenz!
- Tages- und Wochenkarten werden nur für den Zeitraum von 1. Februar bis 31. Oktober vergeben.
Das Fischen vom Boot ist für Tages- und Wochenkarteninhaber nicht erlaubt, Nachtfischen ist verboten! Erlaubte Angelgeräte: 1
- Fahrverbote sind zu beachten!
- Die Seitenarme der Ybbs im Mündungsbreich der Ybbs sind Schongebiet (Fischereiverbot)
- Die Fischerei am Vereinsteich Kendl ist nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (nach amtlichem Sonnenkalender - Aushang bei der Fischerhütte) gestattet (Nachtfischverbot).