Der Vereinsvorstand hat ab dem Jahr 2016 zum Schutz des Raubfischbestandes folgendes (zusätzlich) beschlossen:
- Raubfischverbot von 1.Februar bis 31. Mai und 1.November bis 31.Dezember
- Nachtfischverbot! Fischen im Mai verboten!
- Gefangene massige Raubfische müssen entnommen werden, ansonsten amtliche Schonzeiten und Brittelmaße.