Vom Steinbruch Teuch bis zur oberen Grenze Säusenstein (Ybbsmündung), samt allen Ausständen und Nebengerinnen
Fischereigrenzen im Kraftwerksbereich beachten!
Ybbsfluß von der Mündung bis zur 3er Traverse.
Fischen im Grießheimerbach samt Zubringern verboten!
Von der unteren Grenze Ybbs (Ybbsmündung) bis zur Grenze der Gemeinde Säusenstein Krummnussbaum, Stromkilometer 2057,1 - 2051,9
Alle Reviergrenzen sind durch Fischereigrenztafeln sichtbar gemacht!
Fangbeschränkungen:
A) Donaurevier Ybbs sowie
B) Donaurevier Säusenstein
Fangerlaubnis pro Tag:
Erlaubte Angelgeräte:
2 Angelruten, Handdaubel
Schonzeit für Hecht und Zander 1. Februar bis 31. Mai, toter Köderfisch und alle künstlichen Raubfischköder, außer Fliege und Nympfe mit der Fliegenrute), sind in dieser Zeit verboten!
Fangerlaubnis pro Tag:
Jahreslimitierung:
Raubfischverbot vom 1. Februar bis 31. Mai und 1. November bis 31. Dezember des Jahres!
Spinnfischen außerhalb der o.a. Verbote erlaubt, Schluckangel verboten!
Nachtfischen verboten! Anfüttern verboten!
Fischen im Mai generell verboten!
Erlaubte Angelgeräte: 2 Angelruten mit je 1 Haken