Bezugnehmend auf die Letzte Ausgabe des Magazins "Fisch und Gewässer", Juni 2015 des ÖKF – Österreichisches Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz wird der Forellenbarsch in einem Artikel vorgestellt. Abgesehen von den Informationen über diese Fischart wird jedoch nicht darauf hingewiesen, dass diese Fischart in Niederösterreich weder heimisch noch eingebürgert, gemäß der Verordnung zum NÖ Fischereigesetz 2001 über die Schonzeiten und Brittelmaße ist.

Es wird daher von Seiten des NÖ Landesfischereiverbandes ausdrücklich darauf hingewiesen:

Ein Besatz darf nicht durchgeführt werden, da die Folgen für das ökologische Gleichgewicht in unseren Gewässern und auch für andere Fischarten und Wassertiere allgemein und auch solche, welche möglicherweise bereits ohnehin vom Aussterben bedroht dramatisch sein können!

Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Aussetzen nicht heimischer oder eingebürgerter Wassertiere eine Verwaltungsübertretung gemäß § 36, 4. Zahl des NÖ Fischereigesetzes 2001 darstellen kann. 

Bitte handeln Sie verantwortungsvoll und richtig. Nicht für uns, sondern für die 61 einheimischen und eingebürgerte Fischarten von denen bereits eine Vielzahl vom Aussterben bedroht sind. Vielen Dank. 

Sollten Sie Fragen zum Thema haben oder derartige Besatzaktionen feststellen, melden Sie dies unverzüglich beim NÖ Landesfischereiverband unter der Telefonnummer: 02742 72 96 8 DW 12 oder den zuständigen Fischereirevierverbänden. 

Teilen Sie dies bitte auch unbedingt ihren Fischerkolleginnen und Kollegen mit!

Weitere Informationen zum Forellenbarsch finden sich auch unter:
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Forellenbarsch